Gemeinsam etwas bewegen
Verband Baugewerblicher Unternehmer  im Lande Bremen e. V.

 

VBU-Newsletter 05/2025 vom 14.05.2025

 

Ganzjährige Beschäftigung. Aktualisierte FAQ zur Kurzarbeit 

Neue CYBERsicher Notfallhilfe für den Mittelstand

Bundesfreiwilligen-dienst und Katastrophenhilfe

ZDB-Merkblatt "Aus- und Einbaukosten im Gewährleistungsfall" 





 

Berücksichtigung findet u.a. auch das Thema Zölle und Kurzarbeit. 

Die aktualisierte Fassung soll als praktische Orientierungshilfe dienen und die umfassenden und regelmäßig aktualisierten FAQ der Bundesagentur für Arbeit ergänzen.

Die neue CYBERsicher Notfallhilfe der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand bietet KMU schnelle und gezielte Unterstützung.

Kleine und mittlere Unternehmen sind mittlerweile häufig Ziel von Cyberangriffen. Wegen des geringe­ren IT-Schutzniveaus und der Unterschätzung des Risikos sind sie oft besonders gefährdet. Neben Phishing sind sog. Ransomware-Angriffe ei­nes der größten Cyberrisiken. Dabei verschlüsseln Kriminelle die gesamten Daten eines Un­ternehmens. Die Entschlüsselung der Daten wird anschließend erpresserisch angebo­ten.

Im Rahmen der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ hat das Wirtschaftsministerium das Onlinetool „CYBERsicher Notfallhilfe“ eingerichtet. Es wurde von der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand entwickelt und hilft Unternehmen, einen Cyber-Notfall mit wenigen Klicks einzuschätzen und die Hilfe eines IT-Dienstleisters oder einer öffentlichen Anlaufstelle zu holen. Dabei zählt jede Minute, denn ein erfolgreicher Angriff kann nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern erschüttern.

Auf Basis einer kurzen Online-Abfrage soll zunächst entschieden werden, ob überhaupt ein Cybernotfall vorliegt und welcher Art er ist. Im zweiten Schritt erhalten die Unternehmen Empfehlungen für erste Gegenmaßnahmen, Informationen zu geeigneten öffentlichen Anlaufstellen und Rückmeldung zu möglichen Hilfeleistungen von verfügbaren IT-Dienstleistungsunternehmen. Diese bieten 

  • eine erste Analyse
  • weitreichende Unterstützung
  • Datenwiederherstellung
  • juristische Konsultation oder
  • Krisenkommunikation

Die CYBERsicher Notfallhilfe finden Sie unter https://notfallhilfe.transferstelle-cybersicherheit.de.

Um zu überprüfen, ob sie besseren Schutz benötigen, können Unternehmen auch den sog. CYBERsicher-Check der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand durchführen unter CYBERSICHER – Check.

Bewertung

Der ZDB hat die CYBERsicher Notfallhilfe getestet und erhielt in wenigen Minuten Hilfsangebote von 12 IT-Diensleistern bundesweit, von denen einige auch angeboten haben, mittels Fernzugriff zu helfen.

Aus aktuellem Anlass hat die BDA ihren Praxisleitfaden: Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und Katastrophenhilfe überarbeitet.

Die neu gebildete Regierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie an der Freiwilligkeit des Wehrdienstes festhalten will. Darüber hinaus plant sie, die Reserve und den Heimatschutz weiter zu stärken sowie strukturell und gesellschaftlich besser zu verankern. Das Engagement von Arbeit-nehmerinnen und Arbeit-nehmern im Heimatschutz, im freiwilligen Wehrdienst und in der Katastrophenhilfe wird daher zunehmende Relevanz für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erlangen. 

In der aktualisierten Fassung behandelt der Praxisleitfaden arbeitsrechtliche Fragen und Auswirkungen eines Engagements von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern im Zuge des Freiwilligen Wehrdienstes, der Reserve, des Bundesfrei-willigendienstes und der Katastrophenhilfe. Er thematisiert unter anderem die Anwendbarkeit des Arbeits-platzschutzgesetzes, die Freistellung der Beschäftigten sowie deren Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr und im Technischen Hilfswerk bei Naturkatastrophen.

Weitergehende Informationen zum Bundesfreiwilligendienst bietet das Bundesamts für Familie und zivilgesell-schaftlichen Aufgaben (www.bundesfreiwilligendienst.de), das auch eine aktuelle Mustervereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst zur Verfügung stellt.

Der vom Bauunternehmer geschuldete Werkerfolg ist regelmäßig dann nicht erbracht, wenn das vom Unternehmer verarbeitete Material mangelhaft ist. Der Unternehmer hat dann gegenüber dem Bauherrn für solche Materialmängel einzustehen. Seit dem 1. Januar 2018 hat der Unternehmer in solchen Fällen eine Regressmöglichkeit gegenüber seinem Verkäufer gemäß § 439 Abs. 3 BGB.

Die Erstattungspflicht bzgl. der Aus- und Einbaukosten trifft den Verkäufer bzw. den Hersteller unabhängig davon, ob der Bauherr ein Verbraucher, ein anderer Unternehmer oder die öffentliche Hand ist.

Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Erstattungspflicht nicht nur bzgl. der Aus- und Einbaukosten, sondern bereits dann, wenn sich ein Mangel am gekauften Material im Rahmen eines Vorfertigungsprozesses vor Einbau bzw. Anbringung des Materials zeigen sollte (Kosten der Vorfertigung).

Vor diesem Hintergrund haben wir unser beigefügtes Merkblatt „Aus- und Einbaukosten im Gewährleistungsfall“ aktualisiert. Hierin informieren wir Sie auch über die Erforderlichkeit der Kosten und die AGB-Festigkeit im unternehmerischen Geschäftsverkehr bei abweichenden Vereinbarungen.