Um Bauwerke aus Beton oder Stahlbeton zu erhalten ist ein spezielles Wissen erforderlich, über das nur ein Fachbetrieb verfügt. Die Betriebe der Landesgütegemeinschaft sind solche Fachbetriebe, die sich Qualitätssicherungsmaßnahmen unterworfen haben. Streng überwachte und mit einem RAL-Gütezeichen versehende Leistungen stehen für Qualität und Dauerhaftigkeit
Um Bauwerke aus Stahlbeton zu erhalten, müssen erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt werden. Der Auftraggeber erwartet daher mit Recht eine Arbeit, die das Bauwerk langjährig schützt. An der Oberfläche zeigen sich oft nur die Symptome von Schäden. Die Ursachen hingegen liegen tiefer, also in Bereichen, für die nur der qualifizierte Betonfachmann kompetent ist. Nur er kann sie aufdecken, eine Schadensdiagnose stellen und unter Einbeziehung statischer Belange ein wirtschaftliches Instandsetzungskonzept entwickeln. In den Mitgliedsbetrieben der Landesgütegemeinschaft stehen Ihnen erfahrene Gesprächspartner zur Verfügung. Jedes Mitglied hat sich vor der Aufnahme in die Landesgütegemeinschaft der gründlichen Untersuchung durch einen Sachverständigen zu stellen. Es muss den Nachweis der personellen und technischen Eignung erbringen.
Die Güte- und Prüfbestimmungen verlangen eine qualifizierte Führungskraft. Dies muss entweder ein sachkundiger Bauingenieur sein oder ein Meister im Beton- und Stahlbetonbauerhandwerk oder im Maurerhandwerk. Diese Führungskraft muss Kenntnisse und Erfahrungen in der Instandsetzung und dem Schutz von Beton nachweisen.
Betoninstandsetzung erfordert Fachpersonal. Besonders geschulte Fachleute in den Betrieben verfügen über betontechnische und werkstoffkundliche Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Nachweis ist durch den sogenannten SIVV-Schein (Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Beton) zu erbringen. Er wird bei Betoninstandsetzungsmaßnahmen im Ingenieurbau vom Bundesminister für Verkehr und vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton verpflichtend vorgeschrieben.
Jeder Betrieb stellt durch sein Fachpersonal die Eigenüberwachung der Bauausführung sicher und kontrolliert die richtige Auswahl und Lagerung der Baustoffe. Er führt ein Bautagebuch, dem Schadensdiagnose, Instandsetzungskonzept und Leistungsverzeichnis beiliegen.
Unabhängige Sachverständige führen im Auftrag der Landesgütegemeinschaft die Fremdüberwachung durch. Diese Aufgabe haben für unseren Bereich erfahrene Prüf-Ingenieure des "Güteschutz Beton- und Fertigteile Nord e. V." und der "Amtlichen Materialprüfungsanstalt der Freien Hansestadt Bremen" übernommen. Die Fremdüberwachung erstreckt sich auf die Kontrolle der Eigenüberwachung, den Vergleich der angewandten Verfahren mit den Ausführungsvorschriften der Stoffhersteller, die ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung der Stoffe sowie auf die verwendeten Arbeitsgeräte. Das Ergebnis der Fremdüberwachung wird in einem Überwachungsbericht festgehalten.
Unsere Landesgütegemeinschaft ist Mitglied der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V. Ziel der Bundesgütegemeinschaft ist es, Betonerhaltungsmaßnahmen nach einheitlicher technischen Regelungen gütegesichert durch die Betriebe der Landesgütegemeinschaften auszuführen. Dafür hat die Bundesgütegemeinschaft Güte- und Prüfbestimmungen erarbeitet und setzt die Anforderungen an die Qualitätssicherung fest. Sie entscheidet auch über die Zulassung von Prüfbeauftragten. Die Bundesgütegemeinschaft verleiht das RAL-Gütezeichen nur solchen Unternehmen, die nachgewiesen haben, dass sie die Anforderungen erfüllen und Gütesicherungsamßnahmen erfolgreich durchgeführt haben. Unsere Mitgliedsbetriebe sind satzungsgemäß verpflichtet, dieses RAL-Gütezeichen schnellstmöglich zu erwerben.